Ethik (Code of Conduct)

DIE VERPFLICHTUNG ZU EINER INTEGREN GRUNDHALTUNG UND ETHISCH KORREKTEM VERHALTEN

 

 

 

Wir meinen, dass Zeit, Raum und Ruhe der wahre Luxus geworden sind in einer Zeit, die durch Rationalität und Schnelllebigkeit geprägt ist. Und das bedeutet, dass in Zeiten des Wertewandels nicht nur "alte" Werte wieder neu entdeckt, sondern auch "neue" Werte geschaffen werden müssen. Uns ist Dialog und Kooperation mit unseren Naturfaserproduzenten, Lieferanten und Kunden ein Anliegen, da wir umfassend ihre Bedürfnisse kennen und berücksichtigen wollen.

Seit unseren Anfängen erstreben wir eine gelebte und auf Vertrauen basierende Partnerschaft, die wir durch den Respekt vor den wirtschaftlichen Bedürfnissen unseres Partners, durch eine entsprechende Vertriebsstruktur und vorbildliche Serviceleistungen aktiv unterstützen. Durch transparente Vereinbarungen schaffen wir ein Preis- und Kostenbewusstsein, das allen Beteiligten faire Rahmenbedingungen gibt. Im Firmenkodex RUCKSTUHL CODE OF CONDUCT definieren wir unser Verständnis von einer integren Grundhaltung und ethisch korrektem Verhalten:

 

Geltungsbereich

Dieser Code of Conduct gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten der Ruckstuhl AG.

Allgemeine Grundsätze zur Unternehmensführung

Die Ruckstuhl AG verpflichtet sich, mit dem Code of Conduct die Gesetze und Rechtsvorschriften der Länder einzuhalten, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Ruckstuhl AG verfolgt einen fairen Wettbewerb und lehnt alle Arten der Korruption ab, einschliesslich Erpressung und Bestechung. Die Ruckstuhl AG ist bestrebt, die Transparenz innerhalb ihrer Beschaffungskette laufend zu erhöhen und sorgt für eine angemessene Kommunikation ihrer Geschäftspraktiken gegenüber aussen.

Menschenrechte

Die Ruckstuhl AG achtet die Einhaltung der Menschenrechte in ihrem Unternehmen. Das Unternehmen stellt sicher, dass es sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. Insbesondere achtet die Ruckstuhl AG auf folgende Menschenrechte:

Jede Form von Diskriminierung ist prinzipiell untersagt. Gleichgültig ob es sich dabei um die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, das Alter und Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, um den Familienstand, eine Schwangerschaft oder eine Behinderung, oder um Religion oder Weltanschauung handelt. Beurteilungen, Beförderungen und Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung.

Die Ruckstuhl AG achtet auf den Schutz der Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten. Alle personenbezogenen Daten von Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden behandelt die Ruckstuhl AG mit grösster Sorgfalt. Dazu zählen Namen, Adressen, Telefonnummern sowie Geburtsdatum oder Informationen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand. Sämtliche Mitarbeitende sind dazu verpflichtet, zur Sicherung der Daten alle Massnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, unser IT-System sowohl vor internem als auch externem Datendiebstahl zu schützen. Dies betrifft insbesondere in der Firma missbräuchlich verwendete Passwörter sowie unautorisiertes Herunterladen von Dateien, insbesondere von unangemessenem Material aus dem Internet.

Die Ruckstuhl AG respektiert das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung und sorgt für eine offene Kommunikation mit Mitarbeitenden. Melden Mitarbeitende in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten, toleriert die Unternehmung diesen gegenüber keine Einschüchterungsversuche oder Repressalien. „In gutem Glauben“ wird so verstanden, dass der/die Mitarbteitende überzeugt ist, dass seine/ihre Darstellung der Wahrheit entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob eine spätere Untersuchung die Version des Mitarbeitenden bestätigt oder nicht.

Partnerschaften

Die Ruckstuhl AG verhält sich Ihren Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern gegenüber fair und ehrlich. Die Ruckstuhl AG erfasst die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Lieferanten, Kunden und Geschäftspartner, um eine zielgerichtete Umsetzung in Produkte, Dienstleistungen oder andere Prozesse zu gewährleisten. Das oberste Ziel ist es, auf der Basis von Vertrauen eine langfristige und stabile Beziehung zu Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern zu erlangen. Alle Geschäftsinformationen der Partner und ihre Betriebsgeheimnisse werden prinzipiell sensibel und vertraulich behandelt. Erforderliche Dokumente werden sachgerecht erstellt, aufbewahrt oder ggf. nach dem Ende der Zusammenarbeit vernichtet.

«Die gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung
ist das Kernprinzip des unternehmerisches Handelns.»

VISION RUCKSTUHL, 1996

 

 

 

Standards der Zusammenarbeit

Die Ruckstuhl AG erwartet von allen Beschäftigten, dass sie stets nach höchsten beruflichen Standards sowie Leitlinien des Unternehmens handeln. Verstossen Mitarbeitende im Rahmen Ihrer Tätigkeit bzw. durch ihr Verhalten gegen bestehende Richtlinien, Regelungen oder Vorschriften, haben diese mit disziplinarischen Massnahmen zu rechnen.

Ruckstuhl verpflichtet sämtliche Führungskräfte dazu, sich mit den Gesetzen, Vorschriften und Regeln, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut zu machen und ausnahmslos einzuhalten. Gerade die Führungskräfte tragen bei der Erfüllung des Verhaltenscodex eine hohe Verantwortung.

Die Geschäftspraktiken der Geschäftspartner und deren Lieferanten müssen ebenso den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere Import, Export, und inländischen Warenhandel, Technologien oder Dienstleistungen, aber auch den Zahlungs- und Kapitalverkehr. Ein Verstoss gegen Wirtschaftsembargos sowie gegen Vorschriften der Handels-, Import- und Exportkontrolle muss auch durch unsere Geschäftspartner ebenso ausgeschlossen sein, wie eine Terrorismusfinanzierung.

Sämtliche Lieferanten verpflichten sich, den Ruckstuhl Code of Conduct ebenfalls bei sich intern umzusetzen.

Arbeitsbedingungen

Die Ruckstuhl AG engagiert sich für die Einhaltung sozialer Standards am Produktionsort. Die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) ein, insbesondere:

  • Verbot von Zwangsarbeit;
  • Verbot von Kinderarbeit;
  • Einhaltung der lokalen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, wobei die Höchstarbeitszeit pro Woche nicht mehr als 48 Stunden betragen sollte (ohne Überstunden). Überstunden sind zu kompensieren.
  • Bezahlung eines für die Tätigkeit und den Standort angemessenen Lohnes sowie Einhaltung der Lohngleichheit für gleichwertige Arbeit.
  • Einhaltung der lokalen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Respektierung des Rechts auf Versammlung und auf Kollektivverhandlungen.

Zum Schutz der Mitarbeitenden hält die Ruckstuhl AG alle Gesetze und Regeln, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, ein. Dazu werden insbesondere von unseren Führungskräften Massnahmen ergriffen, die für die Mitarbeitenden eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung schaffen. Auf mögliche Gefahren und Risiken werden die Mitarbeitenden durch regelmässige interne Schulungen, Sicherheitsdatenblätter und Piktogramme hingewiesen. Die interne Services-Abteilung prüft in regelmässigen Abständen die Ein- haltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Absprache mit externen Audits der SUVA oder freiwillig gewählten Organisationen.

Wettbewerb

Die Ruckstuhl AG fühlt sich dem fairen Wettbewerb verpflichtet und haltet sich an dessen Gesetze und Regeln. Die Ruckstuhl AG unterlässt Absprachen über Preise, Konditionen und Strategien mit Konkurrenten, Lieferanten, anderen Unternehmen und Händlern, die einen fairen Wettbewerb behindern. Die Ruckstuhl AG nimmt an keinem werbswidrigen Boykott teil.

Umgang mit Firmeninterna und geistiges Eigentum

Die Ruckstuhl AG legt Wert darauf, dass mit den hergestellten Produkten, den verwendeten Arbeitsmitteln und dem geistigen Eigentum des Unternehmens sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen wird.

Schutz der Umwelt

Der Schutz der Umwelt und des Klimas ist der Ruckstuhl AG seit Firmengründung im Jahr 1881 ein wichtiges Anliegen. Sämtliche Mitarbeitenden der Ruckstuhl AG setzen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz ein und leisten darüber hinaus durch umweltbewusstes Verhalten einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des im Unternehmensleitbild verankerten Umweltschutzes:

Die Ruckstuhl AG setzt sich aus Überzeugung für den nachhaltigen Klimaschutz ein. Mit der freiwilligen Teilnahme am Programm der Energie-Agentur der Wirtschaft bekennt sich das Unternehmen Ruckstuhl AG zur aktiven Reduktion der CO2-Emissionen und zur Optimierung der Energieeffizienz. Die Zielvereinbarung ist vom Bund, den Kantonen und Partnern der Wirtschaft anerkannt. Die Ruckstuhl AG bezieht zu 100% Strom aus Wasserkraft.

Die Mitarbeitenden werden dazu angehalten, alle natürlichen Ressourcen, die im Unternehmen eingesetzt werden, (z.B. Energie, Wasser und Rohstoffe) schonend zu behandeln. Entnahme von Material zur Produktion sowie Entsorgung von Materialien werden durch die Services-Abteilung geprüft. (Verbrauchsprotokolle). Nach Betriebsschluss und wo während der Arbeitszeit aus Sicherheitsgründen einsetzbar, setzt die Ruckstuhl AG Lichtquellen mit Bewegungssensoren ein.

«Bei allen Entscheidungen sind die sozialen und ökologischen Folgen
zu bedenken und in einen Interessensausgleich zu bringen.» 

VISION RUCKSTUHL, 1996

 

 

 

Bestechung und Korruption

Die Ruckstuhl AG duldet keinerlei Form von Korruption und Bestechung, unabhängig davon, ob dadurch das eigene Firmenvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird. Die Unternehmung sorgt durch Kontrollmechanismen dafür, dass Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche vorgebeugt wird. Sämtlichen Mitarbeitenden ist es untersagt, Gefälligkeiten jeglicher Art anzunehmen oder zu erteilen (Bargeld, Reisen, Geschenke etc.), die an einen ungebührlichen Vorteil gekoppelt sind (Auftragserteilung, Projektzuschlag etc.). Auch Geschäftspartner sind angehalten, Interessenkonflikte, die ein Korruptionsrisiko bergen, zu vermeiden.

Annahme von Geschenken und Spenden

a) Geschenke an Mitarbeitende
Die  Mitarbeitenden von Ruckstuhl fordern oder akzeptieren von Kunden oder Lieferanten keine persönlichen Vorteile, die das eigene Verhalten hinsichtlich der eigenen Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten. Werden Geschenke von Dritten angeboten, dürfen diese nur dann angenommen werden, wenn sie allgemein übliche Praxis sind und als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden können (Werbegeschenke mit dem Logo des abgebenden Unternehmens). Bei Geschenken, deren Wert den Betrag von CHF 50.- übersteigt, muss die Leitung informiert werden. Ist dies nicht möglich, sind diese Geschenke grundsätzlich abzulehnen.

b) Geschenke durch Mitarbeitende
Geschenke unsererseits dürfen ebenfalls nur in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang angeboten werden. Der Empfänger darf damit keine Verpflichtung verbinden können, die seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würde.

c) Spenden
Das Unternehmen Ruckstuhl AG spendet grundsätzlich nicht an politische Parteien, an Einzelpersonen oder an Organisationen, deren Ziele der Unternehmensphilosophie widersprechen oder die Reputation schädigen. Die Vergabe von Spenden erfolgt stets transparent.

Einhaltung geltenden Rechts

Die Ruckstuhl AG verpflichtet sich, sich mit den Gesetzen, Vorschriften und Regeln, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut zu machen und ausnahmslos einzuhalten. Gerade die Führungskräfte tragen bei der Erfüllung des Verhaltenscodex eine hohe Verantwortung.

Die Geschäftspraktiken aller Geschäftspartner und deren Lieferanten müssen ebenso den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere Import, Export, und inländischen Warenhandel, Technologien oder Dienstleistungen, aber auch den Zahlungs- und Kapitalverkehr.

Ein Verstoss gegen Wirtschaftsembargos sowie gegen Vorschriften der Handels-, Import- und Exportkontrolle muss auch durch sämtliche Geschäftspartner ebenso ausgeschlossen sein, wie eine Terrorismusfinanzierung.

«Die Wirtschaft hat den Menschen zu dienen,
und nicht umgekehrt.»

Angela Merkel, Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
anlässlich der Jubiläumstagung zum 100-jährigen Bestehen
der Internationalen Arbeitsorganisation ILO im Juni 2019 in Genf

 

 

 

Umsetzung des Code of Conduct

Die Ruckstuhl AG unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den vorliegenden Code of Conduct bei ihrer Geschäftstätigkeit und bei Ihren Geschäftspartnern umzusetzen. Bei Defiziten ergreift sie unverzüglich Verbesserungsmassnahmen. Den Vertragspartnern der Ruckstuhl AG soll auf Verlangen nachvollziehbar dargelegt werden, auf welche Weise der Code of Conduct eingehalten wird. Geschäftsgeheimnisse oder sonstige schützenswerte Information bezüglich des Wettbewerbs sind von dieser Berichterstattung ausgenommen.

 

RUCKSTUHL AG

Adrian BerchtoldValentin Baumann
Geschäftsführer, Präsident des Verwaltungsrates                
Co-Inhaber
Leiter Finanzen, HR & Services, Mitglied des Vewaltungsrates
Co-Inhaber

 

 

 

Fachhandel

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