Allgemeine Geschäftsbedingungen Ruckstuhl AG

 

1.    GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird oder im Einzelfall nicht besonders darauf hingewiesen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.    VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, Qualität, Ausstattung und Design bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Mit unserer Auftragsbestätigung wird der Vertrag verbindlich.
2.2 Bei Bestellungen von Walzware und Fliesen behalten wir uns eine Erhöhung der Liefermenge bis zu maximal 5 % der Bestellmenge vor, wenn ein kundenspezifisches Fertigungsvorhaben durchgeführt werden soll.

3.    ZAHLUNG
3.1 Für Kunden in Exportmärkten ohne ständige lokale Niederlassung unserer Firma oder andere Vereinbarungen akzeptieren wir nur Vorauszahlung oder ein unwiderrufliches, von einer Schweizer Bank bestätigtes oder eröffnetes Akkreditiv. Die Zahlung hat bei der schriftlichen Bestellung zu erfolgen. Bei Spezialaufträgen muss das Akkreditiv vor Produktionsbeginn eröffnet werden.
3.2 Zahlungen, die über das vereinbarte Zahlungsziel hinausgehen, sind ohne vorherige Mahnung mit 9 % p.a. zu verzinsen.3.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.    LIEFERUNG
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch des Käufers sind wir bereit, die Ware auf seine Kosten zu versichern.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW Incoterms 2010).
4.3 Die Verpackung ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sonderverpackungen werden nach Aufwand berechnet.
 
5.    EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt der Kunde uns die folgenden Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit sie den Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigen.
5.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum/Miteigentum durch Verbindung, so geht das Eigentum/Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns über. Der Kunde hat unser Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich zu verwahren. Ware, an der uns Eigentumsrechte zustehen, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
5.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er darf sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung für unsere Rechnung ermächtigt. Wir sind zum Widerruf der Einziehungsermächtigung nur berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5.4 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die durch solche Eingriffe entstehenden Kosten und Schäden trägt der Kunde.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 

6.    GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Wir leisten für Mängel der Ware Gewähr, und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt).
6.2 Nicht als Mängel gelten handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe, Breite, Gewicht, Design, Struktur und Ausrüstung, geringfügige Abweichungen zwischen Hand- oder Webmustern und der fertigen Ware sowie folgende Toleranzen: 3 % für Rollenbreiten und 1,5 % für Rapporte und Rechts-Links-Genauigkeit. Florverschiebungen (Schattierungen) bei Veloursqualitäten sind ebenfalls nicht als Mangel anzusehen. Die Nutzschicht von Ruckstuhl-Teppichen besteht fast ausschließlich aus Naturfasern (bzw. Holz bei der Kollektion Stripes). Die Farbe und Struktur kann von den Mustern, die Sie erhalten, abweichen. Durch den Gebrauch des Teppichs können Farb- und Strukturveränderungen auftreten. Dies sind typische Eigenschaften von Naturmaterialien und können nicht als Mängel geltend gemacht werden.6.3 Geringfügige Abweichungen vom Vertrag, insbesondere handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Schnitt, Gewicht, Ausführung, Design oder Modell, können bei vertragsgemäßer Lieferung nicht beanstandet werden. Bei irrtümlicher Bestellung einer Menge besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme.
6.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden oder wenn die Ware innerhalb dieser Frist zugeschnitten, verlegt oder sonst verarbeitet wurde oder wenn Mängel durch Nichtbeachtung unserer Verlege- und/oder Pflegehinweise (z.B. Nichteinhaltung der Vorgabe einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45-60%) entstanden sind. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde Kaufmann ist und die Ware nicht unverzüglich nach Erhalt geprüft und Mängel nicht schriftlich gerügt hat.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig gerügt hat oder wenn die Gewährleistung aus anderen, in Ziffer 6.4 genannten Gründen ausgeschlossen ist. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche anspruchsbegründenden Umstände, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.6 Als vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware gelten nur die Angaben in unseren aktuellen Technischen Spezifikationen, wie sie auf unserer Website www.ruckstuhl.com veröffentlicht sind, nicht jedoch Preislisten und sonstige öffentliche Äußerungen, Empfehlungen oder Werbung. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
6.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6.8 Für versteckte Mängel gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

7.    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.3 Unsere Gewährleistungsverpflichtungen sind in vorstehender Ziffer 6 abschließend geregelt. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Fabrikationsfehler, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, jedoch gilt er für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen.

8.    DATENSPEICHERUNG
Erforderlichenfalls können wir Daten elektronisch speichern.

9.    RECHT, SALVATORISCHE KLAUSEL, NEBENABREDEN, GERICHTSSTAND
Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. An ihrer Stelle gelten die wirksamen Bestimmungen, die dem angestrebten Geschäftszweck am nächsten kommen. Unsere Beziehungen zum Kunden unterstehen dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Übereinkommen) findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist Langenthal, Schweiz. Wir sind jedoch alternativ berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Nebenabreden, einschließlich einer Änderung dieser Bestimmung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Langenthal, Juni 2021